Qualitätsprüfung von Pflegeeinrichtungen
Am 10. März 2010 hat der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) den ambulanten Pflegedienst der Stiftung Freundeskreis Ochsenzoll einer Qualitätsprüfung unterzogen. Die Arbeit des ambulanten Pflegedienstes wurde insgesamt mit einer 2,3 bewertet.
Dazu äußert sich Martin Sielaff, Geschäftsführer der Stiftungsgesellschaften: „Besonders gefreut hat uns die Teilnote im Bereich ‚ärztlich verordnete pflegerische Leistungen’. Hier bekamen wir die Note 1. Auch im Bereich ‚Dienstleistung und Organisation’ haben wir mit einer 2,1 eine gute Bewertung erzielt.“
Auch die Patientinnen und Patienten sind mit der Leistung des ambulanten Pflegedienstes sehr zufrieden: die Umfrage der Prüfer ergab eine Note von 1,0. Schade nur, dass die Prüfungsvorschriften vorsehen, dass die Kundenzufriedenheit nicht in die Gesamtnote eingehen darf.
Seit 1994 gibt es den ambulanten Pflegedienst der Stiftung. Der überwiegende Teil der gepflegten Personen leidet an einer psychischen Erkrankung. Im Mittelpunkt der Pflege steht der Einzelne mit seinen besonderen Bedürfnissen und Wünschen. Die Pflege ist ganzheitlich und umfassend und zielt darauf, dass der pflegebedürftige Mensch so lange wie möglich in seiner gewohnten Umgebung leben kann.
„Auch wenn wir noch besser werden können, fühlen wir uns doch in unserem pflegerischen Ansatz bestätigt. Die enorme Zufriedenheit unserer Kundinnen und Kunden mit uns und unseren Leistungen lässt uns positiv in die Zukunft blicken“, so Martin Sielaff.
Info:
Hintergrund der Qualitätsprüfung durch den MDK ist das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, das am 01. Juli 2008 in Kraft trat. Es sieht vor, dass die von Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen benotet und die Noten veröffentlicht werden. Damit sollen pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen sich in Zukunft auf einen Blick über die Qualität von Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten informieren können. Bis Ende 2010 müssen die Medizinischen Dienste alle ambulanten und stationären Einrichtungen im Auftrag der Pflegekassen einmal prüfen, danach ist eine jährliche Kontrolle vorgesehen. Die Prüfungen erfolgen grundsätzlich unangemeldet.


